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Motorgarantie Chiptuning

Auf alle "DIESEL POWER" Produkte erhalten Sie 3 Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum.

Eine seriöse Garantieversicherung für ein Fahrzeug lässt sich nur über einen seriösen Rückversicherer darstellen. Bei diesen ist der Versicherungsumfang meist sehr weitreichend und somit die Prämien teuer. In der Regel etwa 200,- bis 300,- Euro pro Jahr oder mehr.

Betriebswirtschaftliche Gründe machen es jedem Unternehmen unmöglich, eine derartige Versicherung, kostenlos anzubieten.

Die am Markt von Mitbewerbern angebotenen, kostenlosen, „hauseigenen“ Garantieversicherungen ohne Rückversicherungsgesellschaft, hohen Selbstbehalten und weitreichenden Ausschlüssen, bieten dem Kunden keinen Vorteil und dienen meist nur zur Rechtfertigung fehlender Prüfungen und Zertifizierungen der Produkte und nicht vorhandener Qualitätsstandards im Unternehmen.

Namhafte Versicherer stellen sehr hohe Anforderungen an die Qualität und Zertifizierungen der zu versichernden Produkte, sowie an das Qualitätsmanagement des Unternehmens. Ohne lückenlose Nachweise von z.B. Qualitätsmanagementsystem, e1 Zulassung, TÜV Teilegutachten, Vertriebswege und Vertriebspartner, kann es nicht zu einer Risikoabdeckung kommen.

Nach eingehender Prüfung von Seiten des Versicherers konnten wir eine Kooperation mit der Schweizer Helvetia und NSA Versicherung erlangen.

Für Privatkunden, die gleichzeitig mit dem Kauf einer Optimierungselektronik, eine Versicherung der NSA / Helvetia wünschen, tragen wir 50 % der Versicherungskosten der NSA Tuning 2 Basis, mit Laufzeit 1 Jahr oder bei Wahl einer anderen Tuning Versicherungsvariante der NSA (Tuning 2, 2 Jahre / Tuning 5 / LKW Tuning), maximal 90,- Euro. Jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die H.&N. Electronics GmbH setzt hier auf geprüfte, zertifizierte Qualität sowie Funktionalität nach Automotive Richtlinien. Unsere Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht, gegenüber dem Deutschen Kraftfahrtbundesamt, in Anlehnung an die DIN ISO 9001 ff, garantiert eine gleichbleibende Qualität auf höchstem Niveau.

Alle Geräte verfügen zusätzlich über eine e1-Zulassung. Darüber hinaus liegen nahezu 600 TÜV-Teilegutachten nach § 19 StVZO für über 3.500 Fahrzeugtypen vor.

Durch geprüfte und zertifizierte Zusatzelektroniken ist es im Prinzip nicht möglich einen Schaden am Motor oder Antriebsstrang zu verursachen.

Elektronisch gesteuerte Antriebsstränge verfügen über umfangreiche Schutzfunktionen. Bei Fehlfunktionen oder Überlastung muss ein Notprogramm greifen. Bei den Prüfungen zur e-Zulassung und für TÜV-Teilegutachten muss nachgewiesen werden, dass diese Schutzfunktionen erhalten bleiben.

Die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung), kann trotz Tuningmaßnahmen nicht vom Fahrzeughersteller ausgeschlossen werden, wenn das installierte Bauteil über die erforderlichen Zulassungen wie ABE, e1 Zertifizierung und TÜV Teilegutachten verfügt. Auch wenn vom Werk nicht freigegebenes Zubehör verbaut wurde, muss der Fahrzeughersteller Ansprüche aus der Gewährleistung begleichen. Es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das werkfremde Bauteil verursacht.
(Auto Bild Nr. 41/15.10.2010)

pdfMotorgarantie Chiptuning Flyer.pdf
pdfMotorgarantie Antragsformular.pdf
 

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